F-175
Bericht des Abschlussprüfers
Einleitung
Wir haben die Pro-forma-Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2009 (die „Pro-forma-
Finanzinformationen“), die auf Grundlage der Angaben im Anhang zu den Pro-forma-Finanzinformationen zu
illustrativen Zwecken erstellt wurde, überprüft, um Informationen über den Erwerb aller Aktien der A-
EG Power Solutions B.V. durch die 3W Power Holdings S.A (vormals: Germany1 Acquisition Limited) zur
Verfügung zu stellen. Dabei haben wir die Annahme zugrunde gelegt, dass der Erwerb bereits zum
1. Januar 2009 durchgeführt wurde. Dementsprechend haben wir die möglichen Auswirkungen des zu diesem
Datum durchgeführten Erwerbs auf die Finanzinformationen untersucht, die auf Basis der von der
3W Power Holdings S.A. (die „Gesellschaft“) bei der Aufstellung des Abschlusses für das Geschäftsjahr zum
31. Dezember 2009 angewandten Rechnungslegungsmethoden erstellt wurden.
Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Erstellung der Pro-forma-Finanzinformationen nach Maßgabe
der Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission. Unsere Aufgabe ist es, eine Erklärung
gemäß Anhang II Nr.7 der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission darüber abzugeben, ob die Pro-
forma-Finanzinformationen ordnungsgemäß erstellt und die Rechnungslegungsmethoden konsistent angewendet
wurden. Mit der A/jointfilesconvert/379448/bgabe dieser Erklärung geht keine Aktualisierung oder Erneuerung anderer Berichte oder
Beurteilungen einher, die wir zu einem vorherigen Zeitpunkt im Zusammenhang mit Finanzinformationen bei
der Erstellung der Pro-forma-Finanzinformationen a/jointfilesconvert/379448/bgegeben haben. Des Weiteren übernehmen wir für diese
Berichte oder Prüfungsurteile keine Haftung, die über die Haftung gegenüber dem von uns zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung intendierten Adressatenkreis dieser Berichte oder Prüfungsurteile hinausgeht, und wir sind
durch diese vorstehend genannte Einschätzung nicht zu einer Prüfung der historischen Finanzinformationen auf
der Grundlage der in dem Anhang zusammengefassten Annahmen verpflichtet..
Umfang
Wir haben unsere Überprüfung nach Maßgabe des niederländischen Rechts, unter anderem des niederländischen
Prüfungsstandards 3850N „Assurance-opdrachten met betrekking tot prospectusreporting“ durchgeführt. Die im
Zusammenhang mit der Erstellung dieses Berichts durchgeführten Handlungen umfassten weder eine unabhän-
gige Überprüfung der zugrunde liegenden Finanzinformationen einschließlich ihrer Anpassungen an die Rech-
nungslegungsmethoden der Gesellschaft, noch der Pro-forma-Annahmen in den Pro-forma-Anhangangaben.
Vielmehr bestand unsere Aufgabe im Vergleich der unbereinigten Finanzinformationen mit den Ursprungsdo-
kumenten, in der Auswertung der Belege für die Pro-forma-Bereinigungen sowie in der Diskussion der Pro-
forma-Finanzinformationen mit der Geschäftsführung der Gesellschaft. Wir haben unsere Tätigkeiten so geplant
und durchgeführt, dass wir alle von uns als notwendig erachteten Informationen und Erläuterungen erhalten, um
hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, dass die Pro-forma-Finanzinformationen ordnungsgemäß auf der
angegebenen Basis erstellt wurden und dass diese Basis mit den Rechnungslegungsmethoden der Gesellschaft
konsistent ist.
Fazit
Auf Grundlage unserer Überprüfung ziehen wir folgendes Fazit:
Die Pro-forma-Finanzinformationen wurden ordnungsgemäß mit der im Anhang zu den Pro-forma-
Finanzinformationen aufgeführten Basis erstellt; diese Basis ist konsistent mit den im Anhang zum Konzernab-
schluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2009 beschriebenen Rechnungslegungsmetho-
den der Gesellschaft.
Sonstiges
Eintreten zukünftiger Entwicklungen
Aufgrund ihrer Wesensart beschreiben die Pro-forma-Finanzinformationen eine hypothetische Situation und
spiegeln folglich nicht die aktuelle Finanzlage oder das aktuelle Ergebnis der Gesellschaft wider, sondern stellen
hypothetische Werte dar, die bei Durchführung der Transaktion oder Eintreten des Ereignisses zu Beginn der
Berichtsperiode entstanden wären.
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