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Besteuerung: Sämtliche auf die Schuldverschreibungen zu zahlenden Beträge
sind ohne Einbehalt oder Abzug von oder aufgrund künftiger
Steuern oder sonstigen A/jointfilesconvert/379448/bgaben gleich welcher Art zu leisten, die
von oder in Luxemburg oder der Bundesrepublik Deutschland,
oder für deren Rechnung oder von oder für Rechnung einer politi-
schen Untergliederung oder Steuerbehörde an der Quelle auferlegt
oder erhoben werden (die „Quellensteuer”), es sei denn, ein sol-
cher Einbehalt oder Abzug ist gesetzlich vorgeschrieben. In einem
solchen Fall wird die Emittentin, vorbehaltlich der in den Anlei-
hebedingungen festgelegten Ausnahmen, diejenigen zusätzlichen
Beträge zahlen, die erforderlich sind, damit die den Inhabern eines
Miteigentumsanteils oder anderen vergleichbaren Rechts an den
Schuldverschreibungen (jeweils ein „Anleihegläubiger”) zuflie-
ßenden Nettobeträge nach diesem Einbehalt oder Abzug jeweils
den Beträgen an Kapital und Zinsen entsprechen, die ohne einen
solchen Einbehalt oder Abzug empfangen worden wären.
Vorzeitige Rückzahlung aus steuerli-
chen Gründen:
Die vorzeitige insgesamte, jedoch nicht teilweise Rückzahlung der
Schuldverschreibungen zu ihrem Nennwert zuzüglich aufgelaufe-
ner Zinsen aus steuerlichen Gründen ist nach Wahl der Emittentin
zulässig, falls als Folge einer Änderung oder Ergänzung der Steu-
er- oder A/jointfilesconvert/379448/bgabengesetze oder -Vorschriften (einschließlich jeder
Änderung oder Ergänzung der Anwendung oder der offiziellen
Auslegung dieser Gesetze oder Vorschriften) des Großherzogtums
Luxemburg, der Niederlande oder deren politischer Untergliede-
rungen oder Steuerbehörden, die Emittentin bzw. die Garantin zur
Zahlung zusätzlicher Beträge auf die Schuldverschreibungen ver-
pflichtet ist, wie im Einzelnen in den Anleihebedingungen be-
schrieben.
Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl
der Emittentin:
Die Anleihebedingungen sehen vor, dass die Emittentin die
Schuldverschreibungen nach ihrer Wahl insgesamt, jedoch nicht
teilweise jederzeit ab dem dritten Jahrestag des Ausgabetages, zu
einem Preis entsprechend 102 % des Nennbetrags zuzüglich
angelaufender Zinsen sowie jederzeit ab dem vierten Jahrestag des
Ausgabetages zu einem Preis entsprechend 101 % des Nennbe-
trags zuzüglich angelaufender Zinsen zurückzahlen kann.
Vorzeitige Rückzahlung bei Kontroll-
wechsel:
Die Anleihebedingungen gewähren den Anleihegläubigern das
Recht, die vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu
101 % ihres Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener Zinsen, insge-
samt oder teilweise zu verlangen, sofern ein Kontrollwechsel im
Zusammenhang mit der Emittentin stattfindet, wie im Einzelnen in
den Anleihebedingungen beschrieben.
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