
F-117
Die nachstehende Tabelle zeigt die (ungeprüfte) verkürzte Pro-forma-Gewinn- und Verlustrechnung unter der
Annahme, dass der Erwerb bereits zum 1. Januar 2009 stattfand:
in Tsd. Euro
ungeprüft
Ausgewiesenes
Konzernergebnis
Anpassung
Kaufpreisalloka-
tion für die Be-
richtsperiode vom
01.01.2009
bis 10.09.2009
Ergebnis AEG
Power Solutions
für die Berichts-
periode vom
01.01.2009
bis 10.09.2009
Pro-forma-
Konzern-
ergebnis
Umsatzerlöse
1
................................
................................
103.836 - 295.598 399.434
Betriebsergebnis
1
................................
................................
(16.830) (22.974) 72.207 32.403
Ergebnis nach Steuern
1
................................
(26.066) (16.018) 46.264 4.180
1
betrifft lediglich fortzuführende Geschäftsbereiche
Wäre der Erwerb zum 1. Januar 2009 erfolgt, hätten sich die gemeinsamen Umsatzerlöse nach Einschätzung der
Geschäftsführung auf EUR 399,4 Mio. belaufen, das gemeinsame Betriebsergebnis auf EUR 32,4 Mio. und der
gemeinsame Jahresüberschuss nach Steuern auf EUR 4,2 Mio. Bei der Berechnung dieser Pro-forma-Beträge ist
die Geschäftsführung davon ausgegangen, dass Anpassungen auf den beizulegenden Zeitwert, die sich zum
Erwerbszeitpunkt ergeben haben, bei einem Erwerb zum 1. Januar 2009 in gleicher Höhe angefallen wären. Zur
Ermittlung des Nachsteuereffekts der Anpassungen der Kaufpreisallokation wurde ein angenommener Steuersatz
von 30 % zugrunde gelegt.
Nachstehend sind die wichtigsten Arten der übertragenen Gegenleistung sowie die erfassten Beträge der im
Erwerbszeitpunkt erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden aufgeführt.
Kaufpreis
in Tsd. 2009
Basisgegenleistung in Barmitteln................................................................
................................
200.000
Gegenleistung in Aktien................................................................................................
187.288
Anpassung der Gegenleistung in Barmitteln und Working Capital ................................
22.498
Gesamtkaufpreis ................................................................................................
.........................
409.786
Bedingte Gegenleistung
Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, den ehemaligen Anteilseignern der AEG Power Solutions eine zusätzliche
Gegenleistung in Höhe von höchstens EUR 25 Mio. in Barmitteln und höchstens 2,5 Mio. Aktien der Klasse A
und Klasse B (zu je gleichen Teilen) auszuzahlen, wenn für jedes der Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011 be-
stimmte angepasste EBITDA-Zielvorgaben erreicht werden. Vor dem Hintergrund des tatsächlichen Ergebnisses
für 2009 und der Prognosen für 2010 und 2010 geht der Verwaltungsrat davon aus, dass der Earn-out voraus-
sichtlich für keines der jeweiligen Jahre zu zahlen sein wird. Daher wurden weder die Barkomponente noch die
Aktienkomponente des Earn-out bei der Ermittlung des Kaufpreises für den Erwerb der AEG Power Solutions
berücksichtigt.
Sollte diese bedingte Gegenleistung wahrscheinlich werden, werden die Höhe des Kaufpreises und des Ge-
schäfts- oder Firmenwerts entsprechend angepasst.
Nach Maßgabe der Earn-out-Bestimmungen darf es während des Earn-out-Zeitraums bei der Gesellschaft oder
einer ihrer Tochtergesellschaften nicht zu einem Kontrollwechsel kommen, es sei denn (a) es liegt die vorherige
schriftliche Zustimmung von Ripplewood vor oder (b) die Gesellschaft zahlt zuerst alle ausstehenden Earn-out-
Beträge, die fällig und zahlbar werden könnten.
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