F-17
Anhang zum verkürzten Konzernzwischenabschluss
1. Berichtendes Unternehmen
Die Umfirmierung der Gesellschaft von „Germany1 Acquisition” in „3W Power Holdings” fand am
9. April 2010 statt.
Am 9. April 2010 und am 7. Mai 2010 genehmigten die Aktionäre der Gesellschaft die Verlegung des Sitzes der
Gesellschaft von Guernsey nach Luxemburg. Die Sitzverlegung wurde am 2. Juni 2010 mit dem Wirksamwer-
den der Eintragung der Gesellschaft als luxemburgische Société Anonyme unter der Firma „3W Power Holdings
S.A.“ a/jointfilesconvert/379448/bgeschlossen.
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss der Gesellschaft zum und für den Neun-Monats-Zeitraum zum
30. September 2010 umfasst die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften (zusammen als die „Gruppe“ be-
zeichnet).
Der Konzernabschluss der Gruppe zum und für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2009 ist auf Anfrage am
Sitz der Gesellschaft oder unter www.aegps.com erhältlich.
Seit ihrem Erwerb der AEG Power Solutions B.V. am 10. September 2009 ist die Gruppe in den Bereichen Kon-
struktion, Entwicklung, Herstellung, Vermarktung und Vertrieb von AC-Leistungsreglersystemen, AC/DC-
Leistungsreglersystemen und Stromrichtern für gewerbliche und Telekommunikationsanwendungen tätig. Die
Gruppe verfügt über Produktionsstätten in China, Frankreich, Deutschland und Malaysia.
2. Grundlagen der Aufstellung
a) Bestätigung der Übereinstimmung
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss wurde nach Maßgabe der International Financial Reporting Standards
(IFRS), IAS 34 Zwischenberichterstattung, erstellt. Er enthält nicht alle für einen vollständigen, nach Maßgabe
der IFRS, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, aufgestellten Jahresabschluss der Gruppe
erforderlichen Informationen und sollte in Verbindung mit dem Konzernabschluss der Gruppe zum und für das
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2009 gelesen werden.
Dieser verkürzte Konzernzwischenabschluss wurde vom Verwaltungsrat am 25. Oktober 2010 zur Veröffentli-
chung freigegeben.
b) Schätzungen und Ermessensspielräume
Die Aufstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses nach IFRS erfordert die Ausnutzung von Ermes-
sensspielräumen und die Verwendung von Schätzungen und Annahmen der Geschäftsführung, die Auswirkun-
gen auf die Anwendung der Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Vermögenswerte, Schulden,
Erträge und Aufwendungen haben. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.
Die bei der Aufstellung dieses verkürzten Konzernzwischenabschlusses zugrunde gelegten wesentlichen Ermes-
sensspielräume der Geschäftsführung im Hinblick auf die Anwendung der Rechnungslegungsmethoden der
Gruppe und die wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten waren die gleichen wie für den Konzernab-
schluss zum und für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2009.
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