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Mitglieder des Verwaltungsrats
Dieser Abschnitt enthält die Namen der Mitglieder des Verwaltungsrats der Garantin, ihr Alter und ihre
Positionen sowie die jeweiligen Lebensläufe.
Name Alter Position
Dr. Horst Jörg Kayser .................................... 16. Dezember 1960 Mitglied des Verwaltungsrats
Peter Bon ....................................................... 1. Mai 1955 Mitglied
des Verwaltungsrats
Dr. Horst Kayser
Für Informationen über Dr. Horst Kayser wird auf den Abschnitt “Angaben in Bezug auf die Emittentin -
Organe der Gesellschaft und Geschäftsführung der Emittentin - Mitglieder des Verwaltungsrats - Dr.
Horst Kayser” verwiesen.
Peter Bon
Peter Bon ist seit 23. Januar 2006 Mitglied des Verwaltungsrats.
Peter Bon ist seit 30 Jahren bei der AEG PS Gruppe und vor seiner heutigen Position u.a. als President
des Bereichs Industrial Power, General Manager des Bereichs Industrial Systems und Geschäftsführer
Benelux tätig. Während seiner Zeit bei der AEG PS Gruppe hielt er auch verschiedene Posten bei der
Nife Netherlands B.V., zuletzt als Deputy Managing Director für die Niederlande. Mr. Bon erwarb einen
Bachelor im Bereich Hochleistungselektronik der MTS Electrotechniek and HTS Hoger Vermogens
Electronica. Herrn Bons Geschäftsanschrift lautet: Weerenweg 29, 1161 AH Zwanenburg, Niederlande.
Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Verwaltungsrats
Keines der Mitglieder des Verwaltungsrats der Garantin wurde während der letzten fünf Jahre wegen be-
trügerischer Handlungen öffentlich angeklagt oder verurteilt, noch fungierten sie als leitende Angestellte
oder Organmitglieder eines Unternehmens, welches Gegenstand eines Insolvenz-, Zwangsverwaltungs-
oder Liquidationsverfahrens war. Es liegen gegen sie weder öffentliche Beschuldigungen vor, noch wur-
den gegen sie Sanktionen von staatlicher oder regulatorischer Seite (einschließlich bestimmter Berufsver-
bände) verhängt, noch wurde ihnen von einem zuständigen Gericht untersagt, als Mitglied eines Verwal-
tungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans eines Emittenten tätig zu sein oder sich an der Geschäftsleitung
oder der Durchführung der Geschäfte eines Emittenten zu beteiligen.
Corporate Governance
Da die Aktien der Garantin an keiner Börse zugelassen sind, ist die Garantin nicht verpflichtet Corporate
Governance Regeln einer Börse einzuhalten.
Interessenkonflikte
Allgemeines
Bei einem Interessenkonflikt eines Mitglieds des Verwaltungsrats – wobei zur Klarstellung festgehalten
wird, dass die reine Tatsache, dass das Mitglied des Verwaltungsrats als Organmitglied eines Aktionärs
oder eines mit einem Aktionär verbundenen Unternehmens fungiert, keinen Interessenkonflikt darstellt –
bleibt das Mitglied zur Vertretung der Garantin gegenüber Dritten weiterhin berechtigt. Die Hauptver-
sammlung darf jederzeit einen oder mehrere (Dritt-) Parteien zur Vertretung der Garantin für den Fall
eines Interessenkonfliktes bestellen.
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