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• Kinder können Gefahren, die im Umgang mit Haushaltsgeräten liegen,
oft nicht erkennen. Sorgen Sie deshalb für die notwendige Aufsicht und
lassen Sie Kinder nicht mit dem Gerät spielen!
Im Alltagsbetrieb
• Behälter mit brennbaren Gasen oder Flüssigkeiten können durch Käl-
teeinwirkung undicht werden. Explosionsgefahr! Lagern Sie keine Behäl-
ter mit brennbaren Stoffen, wie z.B. Spraydosen, Feuerzeug-Nachfüllkar-
tuschen etc. im Kältegerät.
• Flaschen und Dosen dürfen nicht in den Gefrierraum. Sie können sprin-
gen, wenn der Inhalt gefriert - bei kohlensäurehaltigem Inhalt sogar
explodieren! Legen Sie nie Limonaden, Säfte, Bier, Wein, Sekt usw. in den
Gefrierraum. Ausnahme: Hochprozentige Spirituosen können im Gefrier-
raum gelagert werden.
• Speiseeis und Eiswürfel nicht unmittelbar aus dem Gefrierraum in den
Mund nehmen. Sehr kaltes Eis kann an Lippen oder Zunge festfrieren und
Verletzungen verursachen.
• Tiefkühlgut nicht mit nassen Händen berühren. Die Hände könnten daran
festfrieren.
• Keine Elektrogeräte (z. B. elektrische Eismaschinen, Rührgeräte etc.) im
Kältegerät betreiben.
• Vor Reinigungsarbeiten das Gerät grundsätzlich abschalten und den
Netzstecker ziehen oder Sicherung in der Wohnung abschalten bzw.
herausdrehen.
• Netzstecker immer am Stecker aus der Steckdose ziehen, nie am Kabel.
Im Störungsfall
• Sollte einmal eine Störung am Gerät auftreten, sehen Sie bitte zuerst in
dieser Gebrauchsanweisung unter "Was tun, wenn ..." nach. Falls die dort
aufgeführten Hinweise nicht weiterhelfen, führen Sie bitte keine weite-
ren Arbeiten selbst aus.
• Kältegeräte dürfen nur von Fachkräften repariert werden. Durch unsach-
gemäße Reparaturen können erhebliche Gefahren entstehen. Wenden
Sie sich im Reparaturfall bitte an Ihren Fachhändler oder an unseren
Kundendienst.
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1.5 Die Reparaturkosten sind in bar sofort an den Kundendienst-Techniker von
AEG oder bei Abholung zu entrichten.
Die Kundendienst-Techniker sind beauftragt, den Rechnungsbetrag zu kas-
sieren. Die Auslieferung von in der Werkstatt reparierten Geräten kann
gegen Nachnahme erfolgen.
2. Reparatur-Gewährleistung
AEG leistet für die einwandfreie Ausführung der Reparaturarbeiten und die
Mangelfreiheit der Ersatzteile 6 Monate Gewähr. Ist der innerhalb der
Gewährleistungsfrist beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursa-
che zurückzuführen als der bei der ursprünglichen Reparatur behobene
Fehler, so besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
3. Aufbewahrung, Verwertung
AEG steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfand-
recht an den aufgrund des Auftrags in den Besitz von AEG gelangten Gerä-
ten zu. Wird ein Gerät nicht spätestens 3 Monate nach schriftlicher Auffor-
derung a/jointfilesconvert/927688/bgeholt und die Vergütung bezahlt oder die Annahme einer Post-
nachnahmesendung verweigert, so entfällt die Verpflichtung zur weiteren
Aufbewahrung und eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Beschädi-
gung und Untergang. Nach Ablauf der Frist ist AEG berechtigt, das Gerät
zum Verkehrswert zu veräußern, wobei AEG den Verkauf 1 Monat zuvor
ankündigt. Ein etwaiger Mehrerlös wird dem Auftraggeber erstattet.
4. Datenspeicherung
AEG erfaßt und speichert die zum Geschäftsverkehr notwendigen auftrag-
sbezogenen Daten der Auftraggeber.
AEG Hausgeräte GmbH
Kundendienst
Stand: Oktober 1994
Bestimmungen, Normen, Richtlinien
Das Kältegerät ist für den Haushalt bestimmt und wurde unter Beachtung
der für diese Geräte geltenden Normen hergestellt.
Bei der Fertigung wurden insbesondere die nach dem Gerätesicherheitsgesetz
(GSG), der Unfallverhütungsvorschrift für Kälteanlagen (VBG 20) und den
Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) notwendigen
Maßnahmen getroffen. Der Kältekreislauf wurde auf Dichtheit geprüft.
Dieses Gerät entspricht den folgenden EG-Richtlinien:
– 73/23/EWG vom 19.2.1973 - Niederspannungsrichtlinie
– 89/336/EWG vom 3.5.1989 (einschließlich Änderungsrichtlinie
92/31/EWG) - EMV-Richtlinie
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